Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) / ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)
Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) - ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)
Die Kinderpflegeausbildung ist ab dem Schuljahr 2022/23 in die Berufsschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) überführt.
Ziele
Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft (Zweitkraft) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Zielgruppe
Schüler:innen mit Hauptschulabschluss und Inhaber:innen eines ausländischen in Deutschland anerkannten Hauptschulabschlusses.
Ausbildungsvergütung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz gibt es keine Ausbilungsvergütung. Sie haben die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur gefördert zu werden. Auch können Sie Schüler-BaföG beantragen.
Die 2BFSA ist eine Vollzeitschule. Die Schüler:innen in der 2BFSA haben in der zweijährigen schulischen Ausbilung einen Schüler:innenstatus, es gelten daher die Ferienregelungen des Landes Baden-Württemberg.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) mit verschiedenen Praktika und ein durch die Berufsfachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr").
Im Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen bezahlt.
Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht. Auch für Verbrauchsmaterialien (Nahrungszubereitung u.a.) können geringe Kosten entstehen.
Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte:r sozialpädagogische:r Assistent:in" erlangt. Zudem kann die Zuerkennung eines dem mittleren Bildungsstand gleichwertigen Bildungsabschlusses ("Mittlere Reife") erfolgen.
Mit dem Berufsfachschulabschluss und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme Erzieher:innenausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP oder 3BKSPIT) erfüllt.
Im Anschluss an diese Schulart stehen zudem alle Ausbildungswege offen, welche die Mittlere Reife bietet. Weiterhin besteht ggf. die Möglichkeit an einem beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestes 3,0 (befriedigend). Im Fach Deutsch muss ebenfalls mindestens die Note 3,0 (befriedigend) erreicht werden.
Können dese Noten nicht erbracht werden und sind noch Schulplätze frei, findet eine mögliche Aufnahme nach individueller Prüfung im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs an der Schule statt.
Zudem benötogen Sie einen Praktikumsplatznachweis. Der Praktikumsplatz darf während der schulischen Ausbildung maximal 30 Kilometer von der Schule entfernt sein. Beachten Sie bezüglich der Auswahl des Praktikumsplatzes unser Praxismodell.
Der schriftliche Nachweis eines Praktikumsplatzes muss in der Regel bis vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden. Kann der Praktikumsplatznachweis erst später erbracht werden, sprechen Sie dies bitte mit uns persönlich ab.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind für den Besuch der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (mindestens B1-Zertifikat). Weitere Informationen finden Sie HIER.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt an der Justus-von-Liebig-Schule. Bitte füllen Sie das auf dieser Seite zur Verfügung gestellte Anmeldeformular aus und legen Sie eine Abschrift oder beglaubigte Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses bei.
Wenn Sie noch kein Abschlusszeugnis haben, legen Sie dieses so bald wie möglich beglaubigt vor. Halbjahreszeugnisse können als unbeglaubigte Kopie abgegeben werden. Abschlusszeugnisse müssen in beglaubigter Form abgegeben werden.
Sie erhalten zeitnah nach Eingang der Anmeldung von uns Rückmeldung.
Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Bratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:
Julia Wockel
Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Telefon: 07161/613-106

Die Welt lacht wenn ein Kind lacht,
dann wäre das beste was wir machen könnten,
das Lachen für alle Kinder der Welt zu ermöglichen.
Hussein Jichi
..................................................................................
Man kann aus KIndern nichts herausprügeln,
aber vieles herausstreicheln.
Astrid Lindgren
Stundentafel | ||||
Wochenstunden | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | ||
---|---|---|---|---|
1. Pflichtbereich | ||||
1.1 Fächer | ||||
Religionslehre und Religionspädagogik | 2 | 2 | ||
Deutsch | 3 | 2 | ||
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | ||
Englisch | 1 | 1 | ||
1.2 Handlungsfelder | ||||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 4 | ||
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I | 3,5 | 3,5 | ||
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II | 4 | 5 | ||
Gruppen pädagogisch begleiten | 2,5 | 2,5 | ||
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 1 | 1 | ||
Übergänge mitgestalten | 1 | 1 | ||
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 3 | ||
2. Wahlpflichtbereich | ||||
z. B. „Lern- und Methodenkompetenz für sozialpädagogische Assistent:innen, Erlebnis, Ernährungs-, Natur- oder Theaterpädagogik | 2 | 2 | ||
3. Pflichtbereich (Praxis) | ||||
Sozialpädagogisches Handeln | 4 | 4 | ||
Summe | 32 | 32 | ||
4. Wahlbereich | ||||
Möglichkeit des Erwerbs der Übungsleiter:innen C-Lizenz im Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen | 2 | 2 | ||
Projekt Respekt | 2 | 2 |
Downloads und Informationen zur Anmeldung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)
-
Bewerbungsformular für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz an der JvLS GP
Word Dokument (DOCX)
1,44 MB -
Praktikumsplatznachweis Ausbildungsjahr 1 an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz JvLS GP
Word Dokument (DOCX)
119,72 kB -
2BFSA Praxismodell JvLS Göppingen
Adobe PDF Dokument (PDF)
463,57 kB
Unterlagen und Informationen für die praktische Ausbildung
-
Antrag Berufspraktikum 2BFHK3
Word Dokument (DOCX)
1,17 MB -
Praktikumsplatznachweis Ausbildungsjahr 2 an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz JvLS GP
Word Dokument (DOCX)
120,57 kB -
Jugendarbeitsschutz - Informationen für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche
Adobe PDF Dokument (PDF)
2,03 MB -
Vorlage Praxisbeurteilung Anleiterinnen und Anleiter (2BFHK)
Word Dokument (DOC)
65,5 kB
Weitere Informationen und Dokumente zum Download
-
Antrag auf Entschuldigung an der JvLS Göppingen
Adobe PDF Dokument (PDF)
75,7 kB -
Fehlzeitenmanagement an der JvLS Göppingen
Adobe PDF Dokument (PDF)
294,73 kB -
Informationsblatt zur Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz an der JvLS GP
Adobe PDF Dokument (PDF)
364,32 kB -
Bestätigung über einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
Adobe PDF Dokument (PDF)
261,94 kB