Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung

Ausbildungsförderung durch das Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
Für Ihre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik und an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. In beiden Ausbildungsgängen sind Sie berechtigt entsprechende Leistungen zu beantragen. BaföG kann nicht an unserer Schule, sondern muss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie monatlich erhalten, wird für Sie von Seiten des Amtes individuell berechnet. Alle Antragsformulare erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bzw. kann ein Antrag auch online gestellt werden.

Schüler-BaföG (Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz)
Schüler-BaföG wird als Vollzuschuss gewährt, dies bedeutet, dass für Sie keine Rückzahlungen anfallen. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Aufstiegs-BAföG (Fachschule für Sozialpädagogik)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.

Bildungsgutschein für Weiterbildung oder Umschulung
Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen, kann Sie Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter zu , bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt. Weitere Informationen zum Erhalt eines Bildungsgutscheines finden Sie hier

Die Abteilung Sozialpädagogik der Justus-von-Liebig-Schule ist AZAV-zertifiziert, so dass Sie auch mit einem Bildungsgutschein Ihre Ausbildung bei uns durchführen können. Unser Angebot finden Sie hier auf der Homepage, oder auch im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.