Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Neu: Aufnahme von Bewerber:innen mit an Hochschulen erworbenen Kompetenzen (Studienleistungen) an der Fachschule für Sozialpädagogik

An Hochschulen erworbene Kompetenzen können an der Fachschule für Sozialpädagogik angerechnet werden, wenn diese dem Anforderungsniveau entsprechen, das im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 1. Dezember 2011 in der jeweils geltenden Fassung beschrieben ist (S. 24, Nummer 4.2 der Rahmenvereinbarung).

Das Studium solle mindestens einem der folgenden Schwerpunkt zuzuordnen sein:

Kindheitspädagogik
Pädagogik
Sozialpädagogik
Sonderpädagogik
Psychologie
Erziehungswissenschaft
Bildungswissenschaften
alle Lehramtsstudiengänge (auch Sonderpädagogik)
Soziale Arbeit
Soziologie
Erziehungswissenschaft
Bildungswissenschaften
alle Lehramtsstudiengänge (auch Sonderpädagogik)
Soziale Arbeit
Soziologie
Dies ist keine abschließende Aufzählung; eine Einzelfallprüfung ist erforderlich. Der Nachweis erfolgt über eine Immatrikulationsbescheinigung über mindestens zwei Semester im relevanten Studienfach.

Was ist mit Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden?

Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Bei ausländischen Qualifikationen ist ebenfalls als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigungen über mindestens zwei Semester in einem anrechnungsfähigen Studienfach amtlich beglaubigt zu erbringen.