Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Fachschule für Sozialpädagogik – praxisintegrierte Erzieher:innenausbildung (BKSPIT / "PIA")

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Fachschule für Sozialpädagogik (3BKSPIT) - praxisintegrierte Erzieher:innenausbildung (BKSPIT / "PIA")

Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) ist eine „Breitbandausbildung“. Diese befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen eigenverantwortlich zu übernehmen, z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, bei der stationären Jugendhilfe, in der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit. Die Hauptzielgruppe liegt in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.
Wir bieten zudem durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik und der Teilnahme an den Zusatzprüfungen den Erwerb der bundesweit gültigen Fachhochschulreife an.

Zielgruppe
In der Regel Schüler:innen mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und zusätzlich dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Wenn andersweitige Aufnahmevoraussetzungen vorliegen z. B. dem Nachweis der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife und ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung kann das 1BKSP "übersprungen" werden und Sie können dirket die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen. Beachten Sie die hier aufgeführten vielfältigen Aufnahmevoraussetzungen.

Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert sind:

  • der erfolgreiche Abschluss des Einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden, oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (B2-Niveau). Zudem muss eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium nachgewiesen werden.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfungen drei Jahre. Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden (wöchentlich zwei Tage praktische Ausbildung mit zuzüglich zwei Fremdpraktika). Die Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Während den Schulferien sind Sie in Ihrer Ausbildungseinrichtung tätig. Der vom Träger im Ausbildungsvertrag gewährte Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden

Ausbildungsvergütung
In der praxisintegrierten Ausbildung schließen Sie mit einem Träger einen Ausbildungsvertrag ab, in dem auch die Ausbildungsvergütung geregelt ist. Je nach Träger kann diese (leicht) variieren. Bitte erfragen Sie die jeweilige Höhe bei den jeweiligen Trägern. Eine tarifliche geregelte Ausbildungsvergütung gibt es noch nicht, allerdings liegen Empfehlungen vor, diese sehen folgende Ausbildungsvergütung vor:

Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 1.190 Euro
Ausbildungsvergütung 2. Ausbildungsjahr 1.353 Euro
Ausbildungsvergütung 3. Ausbildungsjahr 1.652 Euro

Quelle: erzieher-in-bw-mehr-bekommen.de

Sie haben zudem die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden.

Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht.

Abschluss und Anschlusmöglichkeiten
Staatlich anerkannte:r Erzieher:in mit der Zusatzbezeichnung Bachelor Professional. Alle Absolvent:innen der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Baden-Württemberg. Ausbildungsinhalte können bei einem aufbauendem Studium angerechnet werden

Anmeldung und Kontakt

Melden Sie sich über unsere digitale Anmeldeplattform an. HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor.
Beachten Sie, dass Sie sich auch dann für einen Schulplatz anmelden, wenn Ihnen der Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt. Der Ausbildungsvertrag muss spätestens vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass an unserer Schule die Anmeldung bis zum 01. März 2025 vorliegen soll. Später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, wenn nochSchulplätze zur Verfügung stehen. Sie werden zeitnah von uns informiert.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik

Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Sekretariat: 07161/613-100
Telefon Durchwahl: 07161/613-106

Unterlagen zur Bewerbung und zum Praktikum / Vorlagen Fremdpraktikum

Neu: Aufnahme von Bewerber:innen mit an Hochschulen erworbenen Kompetenzen (Studienleistungen)

An Hochschulen erworbene Kompetenzen können an der Fachschule für Sozialpädagogik angerechnet werden, wenn diese dem Anforderungsniveau entsprechen, das im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011 in der jeweils geltenden Fassung beschrieben ist (S. 24, Nummer 4.2 der Rahmenvereinbarung).

Das Studium solle mindestens einem der folgenden Schwerpunkt zuzuordnen sein:

  • Kindheitspädagogik
  • Pädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Psychologie
  • Erziehungswissenschaft
  • Bildungswissenschaften
  • alle Lehramtsstudiengänge (auch Sonderpädagogik)
  • Soziale Arbeit
  • Soziologie

Dies ist keine abschließende Aufzählung; eine Einzelfallprüfung ist erforderlich. Der Nachweis erfolgt über eine Immatrikulationsbescheinigung über mindestens zwei Semester im relevanten Studienfach.

Was ist mit Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden?
Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Bei ausländischen Qualifikationen ist ebenfalls als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigungen über mindestens zwei Semester in einem anrechnungsfähigen Studienfach amtlich beglaubigt zu erbringen.

Stundentafel
Wochenstunden1. Schuljahr2. Schuljahr3. Schuljahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionspädagogik211
Deutsch121
Englisch121
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln - fundieren2,52,52,5
Erziehung und Betreuung – gestalten2,523
Bildung und Entwicklung - fördern I22,52
Bildung und Entwicklung - fördern II4,533
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben222
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln112
2. Wahlpflichtbereich
z. B. Erlebnis, Ernährungs-, Natur- oder Theaterpädagogik, „Forschen und Experimentieren mit Kindern”222
3. Pflichtbereich (Praxis)
Sozialpädagogisches Handeln (mind. 2000 Stunden)650650700
4. Pflichtbereich
4.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik222
Englisch1-1
4.2 weitere Wahlfächer
Möglichkeit des Erwerbs der Übungsleiter:innen C-Lizenz im Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen,222

Unterlagen und Informationen für die Ausbildung an der Schule (BKSPIT)

Erzieher:in werden in Baden-Württemberg