Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)

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Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) - Vorbereitung für die Erzieher:innenausbildung

Das 1BKSP besuchen meist Schüler:innen mit mittlerem Bildungsabschluss (Mittlerer Reife), die später Erzieher:in werden möchten.

Die wichtigsten Ziele im 1BKSP sind:

  • erste praktische Erfahrungen im sozialpädagogischen Bereich sammeln
  • berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln
  • die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln
  • die Motivation für den Beruf Erzieher:in reflektieren
  • prüfen, ob man für den Beruf geeignet ist – sowohl in der Schule als auch in der Praxisstelle

Je nach Vorbildung kann das 1BKSP entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür ist eine Einzelfallprüfung nötig. Bitte beachten Sie die Aufnahmebedingungen der Fachschule für Sozialpädagogik bzw. der praxisintegrierten Fachschule (PIA).

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert ein Jahr und besteht aus Schule und Praxis. An drei Tagen pro Woche findet Unterricht in der Schule statt. An den anderen zwei Tagen werden Praxiserfahrungen in einer Kindertageseinrichtung gesammelt.
Die Praxistage sind Montag und Dienstag. Von Mittwoch bis Freitag ist Unterricht in der Schule.
Außerdem gibt es einzelne Blockwochen in der Praxis. Die genauen Zeiträume stehen im Praxismodell. DIeses finden sich unten im Feld "Unterlagen zur Bewerbung".
Das 1BKSP ist eine Vollzeitschule. Es gelten die Ferienregelungen der Schule - auch an Praxistagen.

Kosten
Die Schule ist grundsätzlich lehrmittelfrei. Das heißt, die meisten Unterrichtsmaterialien werden von der Schule gestellt. Im Einzelfall können Kosten entstehen zum Beispiel für spezielle Arbeitsmaterialien, Exkursionen und Ausflüge. Die genauen Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Aufnahmevoraussetzungen / Anmeldung
Voraussetzungen für die Aufnahme in das 1BKSP sind:

  • ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Werkrealschule), oder

  • die Fachschulreife (zweijährige Berufsfachschule), oder

  • das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 (Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang/G8) oder Klasse 11 (Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang/G9) oder

  • der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes (bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorzulegen). Zudem sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B1-Sprachniveau) nachzuweisen.

  • zudem wird ein schriftlicher Praktikumsplatznachweis in einer Kindertagesstätte benötigt.
    Der Praktikumsplatz darf maximal 30 Kilometer von der Schule entfernt sein. Der Praktikumsplatznachweis muss spätestens am offiziellen Aufnahmetag vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden. Der Aufnahmetag findet in der Regel am DIenstag in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.

Anmeldung und Kontakt

Die Anmeldung geht über das zentrale Bewerberverfahren (BewO) vom Kultusministerium Baden-Württemberg.

  • Ab Januar können Sie sich online für das nächste Schuljahr anmelden.
  • Spätester Termin: 1. März im laufenden Schuljahr.
  • Wenn der Termin verpasst wird, ist eine Anmeldung nur noch über das Nachrückverfahren möglich.

Die Online-Anmeldung ist hier zu finden: bewo.kultus-bw.de/BewO
Bei Unterstützungsbedarf bei der Online Anmeldung wenden Sie sich bitte ans Sekretariat.

Nach der durchgeführten Anmeldung sind folgende Unterlagen an unserer Schule abzugeben (wenn Sie uns als an erster Stelle bei der Schulwahl angegeben haben):

  • den unterschriebenen Ausdruck der Onlineanmeldung (BewO)
  • das Halbjahres- oder Abschlusszeugnis
  • den Praktikumsplatznachweis, falls schon vorhanden

Die Unterlagen müssen spätestens bis 1. März im laufenden Schuljahr bei uns abgegeben werden. Die Schule bearbeitet die Anmeldungen und Sie erhalten Mitte März über das BewO-Portal eine Rückmeldung.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihren Abschluss (z. B. Mittlere Reife) noch nicht haben, reicht zunächst eine unbeglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses. Abschlusszeugnisse müssen beglaubigt eingereicht werden.
Liegt ein Abschlusszeugnis noch nicht rechtzeitig vor, kann auch ein Notenauszug abgegeben werden. Eine Vorlage dafür finden Sie auf der BewO-Seite des Kultusministeriums unter Downloads.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik

Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Sekretariat: 07161/613-100
Telefon Durchwahl: 07161/613-106

Unterlagen zur praktischen Ausbildung / Vorlage Praktikumsplatznachweis

Weitere Dokumente und Informationen zum Download (1BKSP)