Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) / ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)

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Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) - ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)

Die Kinderpflegeausbildung ist ab dem Schuljahr 2022/23 in die Berufsschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) überführt.

Bildungsziele in der Ausbildung
Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) befähigt dazu, in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Ganztagsbetreuung an Schulen tätig zu sein und Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sie wirken bei der Betreuung, Pflege, Erziehung und Bildung von Kindern im Krippenalter bis zum Schulkindalter mit.

Zielgruppe
Schüler:innen mit Hauptschulabschluss und Inhaber:innen eines ausländischen in Deutschland anerkannten Hauptschulabschlusses.

Ausbildungsvergütung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz gibt es keine Ausbilungsvergütung. Sie haben die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden. Auch können Sie Schüler-BaföG bekommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im dritten Ausbildungsjahr erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung für das Berufspraktikum von 1.595 Monatsgehalt.

Quelle: Erzieher in BW

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) mit verschiedenen Praktika und ein durch die Berufsfachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr").

Die 2BFSA ist eine Vollzeitschule. Die Schüler:innen in der 2BFSA haben in der zweijährigen schulischen Ausbilung einen Schüler:innenstatus, es gelten daher die Ferienregelungen der Schule - auch an den Praxistagen.

Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht. Auch für Verbrauchsmaterialien (Nahrungszubereitung u.a.) können geringe Kosten entstehen.

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte:r sozialpädagogische:r Assistent:in" erlangt. Zudem kann die Zuerkennung eines dem mittleren Bildungsstand gleichwertigen Bildungsabschlusses ("Mittlere Reife") erfolgen. Mit dem Berufsfachschulabschluss und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme Erzieher:innenausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP oder 3BKSPIT) erfüllt.

Im Anschluss an diese Schulart stehen zudem alle Ausbildungswege offen, welche die Mittlere Reife bietet.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestes 3,0 (befriedigend). Im Fach Deutsch muss ebenfalls mindestens die Note 3,0 (befriedigend) erreicht werden.

Können diese Noten nicht erbracht werden und sind noch Schulplätze frei, findet eine mögliche Aufnahme nach individueller Prüfung im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs an der Schule statt.

Zudem benötigen Sie einen Praktikumsplatznachweis.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind für den Besuch der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (mindestens B1-Zertifikat). Weitere Informationen finden Sie HIER. Zudem muss eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium nachgewiesen werden.

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.

Anmeldung
Ab November 2024 melden Sie sich bitte über unsere digitale Anmeldeplattform an. HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor. Der Praktikumsplatz darf maximal 30 Kilometer von der Schule entfernt sein.

Der Praktikumsplatznachweis muss in der Regel bis vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden. Kann der Praktikumsplatznachweis erst später abgegeben werden, sprechen Sie dies bitte persönlich mit uns ab. Beachten Sie bezüglich der Auswahl des Praktikumsplatzes unser Praxismodell. Der Praktikumsplatznachweis ist von der Praktikumseinrichtung zu unterschreiben, die Vorlage finden Sie weiterhin hier auf der Homepageseite.

Bitte beachten Sie, dass an unserer Schule die Anmeldung bis zum 01. März 2025 vorliegen soll. Falls Sie sich danach bewerben, können noch Schulplätze vergeben werden, wenn es noch freie Plätze gibt.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Bratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:
Julia Wockel
Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Telefon: 07161/613-106

Die Welt lacht wenn ein Kind lacht,
dann wäre das beste was wir machen könnten,
das Lachen für alle Kinder der Welt zu ermöglichen.

Hussein Jichi

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Man kann aus Kindern nichts herausprügeln,
aber vieles herausstreicheln.

Astrid Lindgren

Stundentafel
Wochenstunden1. Schuljahr2. Schuljahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionslehre und Religionspädagogik22
Deutsch32
Gemeinschaftskunde11
Englisch11
1.2 Handlungsfelder
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln44
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I3,53,5
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II45
Gruppen pädagogisch begleiten2,52,5
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten11
Übergänge mitgestalten11
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen33
2. Wahlpflichtbereich
z. B. „Lern- und Methodenkompetenz für sozialpädagogische Assistent:innen, Erlebnis-, Natur- oder Theaterpädagogik"22
3. Pflichtbereich (Praxis)
Sozialpädagogisches Handeln44
Summe3232
4. Wahlbereich
Projekt Respekt22

Informationen zur Anmeldung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)

Unterlagen und Informationen für die praktische Ausbildung

Weitere Informationen und Dokumente zum Download

Sozialpädagogische:r Assistent:in werden in Baden-Württemberg