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Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) -schulische Erzieher:innenausbildung

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Neu: Quereinstieg in die Fachschule für Sozialpädagogik / Verkürzung der Ausbildungszeit

An Hochschulen erworbene Kompetenzen können an der Fachschule für Sozialpädagogik angerechnet werden, wenn diese dem Anforderungsniveau entsprechen, das im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011 in der jeweils geltenden Fassung beschrieben ist (S. 24, Nummer 4.2 der Rahmenvereinbarung).

Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Bei ausländischen Qualifikationen ist ebenfalls als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigungen über mindestens zwei Semester in einem anrechnungsfähigen Studienfach amtlich beglaubigt zu erbringen.

Auch für staatlich anerkannerkannte Kinderpfleger:innen und staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenten kann sich die Ausbildungszeit verkürzen.

Bitte nehmen SIe hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) - schulische Erzieher:innenausbildung

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) ist vielseitig. Sie bereitet darauf vor, eigenständig Aufgaben in der Erziehung, Bildung und Betreuung zu übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in Kindertagesstätten, im Schulkindbereich, in der stationären Jugendhilfe oder in der Jugendarbeit. Die Ausbildung richtet sich vor allem an die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, durch extra Mathematikunterricht und Zusatzprüfungen die bundesweit gültige Fachhochschulreife zu erwerben. Dafür müssen mindestens 8 Schüler:innen teilnehmen.

Die Ausbildung richtet sich in der Regel an Schüler:innen mit mittlerem Bildungsabschluss und dem erfolgreichen Abschluss des Einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung – kann das 1BKSP übersprungen werden und die Fachschule für Sozialpädagogik kann direkt besucht werden.

Beachten Sie die hier aufgeführten vielfältigen Aufnahmevoraussetzungen.

Aufnahmevoraussetzungen
Um an der Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden, benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Qualifikation aus einem anderen Bundesland.

  • Berufsabschluss als staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in oder sozialpädagogische:r Assistent:in mit mittlerem Bildungsabschluss.

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife – ohne 1BKSP ist zusätzlich ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich.

  • Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich mit Praktikum oder Wahlfach Pädagogik/Psychologie.

  • Mindestens zwei Jahre kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter (bei Teilzeit verlängert sich die Zeit) mit 6-wöchigem Praktikum.

  • Mindestens zwei Jahre Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst kann angerechnet werden).

  • Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung mit 6-wöchigem Praktikum.

  • Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens drei Jahre mit 6-wöchigem Praktikum.

  • der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes (bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorzulegen). Zudem sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B2-Sprachniveau) nachzuweisen.

  • zudem ist immer ein Nachweis über den Praktikumsplatz in einer Kindertagesstätte (Alter der Kinder 3 - 6 Jahre) erforderlich.
    Der Praktikumsplatz darf maximal 30 km von der Schule entfernt sein. Der Praktikumsplatznachweis muss spätestens am Dienstag in der letzten Schulwoche abgegeben werden.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) mit Tages- und Blockpraktika und ein im dritten Jahr durch die Fachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr") in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Bitte beachten Sie unten stehend unser Praxismodell. Das BKSP ist eine Vollzeitschule. In den ersten beiden Schuljahren haben die Schüler:innen einen Schüler:innenstatus. Es gelten die Ferienregelungen der Schule. Zwischen dem ersten und zweiten Schuljahr ist ein Ferienpraktikum zu absolvieren.

Kosten
Die Schule ist grundsätzlich lehrmittelfrei. Das heißt, die meisten Unterrichtsmaterialien werden von der Schule gestellt. Im Einzelfall können Kosten entstehen zum Beispiel für spezielle Arbeitsmaterialien, Exkursionen und Ausflüge. Die genauen Kosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Ausbildungsvergütung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden.
Zusätzlich können Sie das elternunabhängige Aufstiegs-BAföG erhalten. Dieses ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Unterhaltsförderung als Vollzuschuss liegt meist für Ledige ohne Kinder bei 1.019 € monatlich und muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt zusätzliche Unterstützung für Teilnehmende mit Kindern, Alleinerziehende, eine anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge sowie einen zusätzlichen Beitrag für die Krankenversicherung.
Im dritten Jahr erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag für das Berufspraktikum und ca. 1.877 € Monatsgehalt. Im Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen bezahlt. Quelle: erzieher-in-bw.de

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Erzieher:in. Mit diesem Abschluss sind Sie qualifiziert, eigenverantwortlich in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu arbeiten – z. B. in Kindertagesstätten, Horten, Wohngruppen oder der Jugendarbeit.
Anschlussmöglichkeiten nach der Ausbildung:
Studium: Mit dem Abschluss als Erzieher:in in Baden-Württemberg können Sie später an Hochschulen studieren. Typische Studiengänge sind zum Beispiel Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik oder Pädagogik. Sie können an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen oder der Dualen Hochschule (DHBW) in Baden-Württemberg studieren. Manche Hochschulen rechnen Teile deiner Erzieherausbildung auf das Studium an. Damit öffnet dir der Abschluss sowohl den direkten Berufseinstieg als auch den Weg zu einem Studium im sozialen Bereich.
Berufliche Weiterqualifizierung: Sie können sich z. B. in Leitungsfunktionen, Fachberatung oder in speziellen pädagogischen Bereichen weiterbilden.
Praxisorientierte Karriere: Direkt im Beruf als Erzieher:in arbeiten, z. B. in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen oder Jugendhilfeeinrichtungen.
Der Abschluss eröffnet also sowohl direkte Berufsmöglichkeiten als auch Wege zu höherer Bildung und Spezialisierung.

Anmeldung und Kontakt

Melden Sie sich HIER über unsere digitale Anmeldeplattform an.

Die Unterlagen müssen spätestens bis 1. März im laufenden Schuljahr bei uns abgegeben werden. Die Schule bearbeitet die Anmeldungen und Sie erhalten Mitte März eine Rückmeldung. Später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, wenn noch Schulplätze zur Verfügung stehen. Sie werden zeitnah von uns informiert.

Auch wenn der Praktikumsplatznachweis noch nicht vorliegt, können Sie sich anmelden. Er muss spätestens am Dienstag vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden.

Wenn Ihr Abschlusszeugnis bei der Anmeldung noch nicht vorliegt, reicht zunächst eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Das beglaubigte Abschlusszeugnis reichen Sie bitte so bald wie möglich nach.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik

Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Sekretariat: 07161/613-100
Telefon Durchwahl: 07161/613-106

QR-Code zur Anmeldeplattform

Unterlagen zur praktischen Ausbildung / Vorlage Praktikumsplatznachweis

Weitere Dokumente und Informationen zum Download (2BKSP)