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Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) -schulische Erzieher:innenausbildung

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Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) - schulische Erzieher:innenausbildung

Ziele der Aubsildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) ist eine „Breitbandausbildung“. Diese befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen eigenverantwortlich zu übernehmen, z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, bei der stationären Jugendhilfe, in der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit. Die Hauptzielgruppe liegt in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.
Wir bieten zudem durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik und der Teilnahme an den Zusatzprüfungen den Erwerb der bundesweit gültigen Fachhochschulreife an.

Zielgruppe
In der Regel Schüler:innen mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und zusätzlich dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Unter bestimmten Voraussetzungen z. B. dem Nachweis der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife und ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung kann das 1BKSP "übersprungen" werden und Sie können dirket die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen, bitte beachten Sie die im Folgenden aufgeführten Aufnahmevoraussetzungen.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) mit verschiedenen Praktika und ein im dritten Jahr durch die Fachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr") in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Das BKSP ist eine Vollzeitschule. In den ersten beiden Schuljahren haben die Schüler:innen einen Schüler:innenstatus. Es gelten die Ferienregelungen der Schule. Neben dem Theorieunterricht an der Schule findet an einem Tag pro Woche ein Praxistag statt. Daneben gibt es einzelne Praxisblöcke. Einen genauen Überblick über die Praxisphasen finden Sie auf dieser Seite in unserem Praxisüberblick / Praxismodell. Da die Ausbildung eine "Breitbandausbildung" ist, sind in den Praxisphasen verschiedene Altersgruppen abzudecken.

Ausbildungsvergütung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik gibt es keine Ausbildungsvergütung. Sie haben die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden. Auch können Sie das elternunabhänige Aufstiegs-BaföG erhalten. Dieses ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Unterhaltsförderung als Vollzuschuss liegt meist für Ledige ohne Kinder bei 841 Euro und muss nicht zurückbezahlt werden. Es gibt zusätzliche Unterstützung für Teilnehmende mit Kindern, Alleinerziehende, eine anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge sowie einen zusätzlichen Beitrag für die Krankenversicherung. Im dritten Jahr erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag für das Berufspraktikum und 1.652 Euro Monatsgehalt. Im Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen bezahlt.
Quelle: erzieher-in-bw.de

Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht.

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Staatlich anerkannte:r Erzieher:in mit der Zusatzbezeichnung Bachelor Professional. Alle Absolvent:innen der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Baden-Württemberg. Zudem kann freiwillig eine bundesweit gültige Fachhochschulreife durch den Besuch von Zusatzunterricht und dem Ablegen einer Zusatzprüfung erworben werden. Ausbildungsinhalte können bei einem aufbauendem Studium angerechnet werden

Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:

  • der erfolgreiche Abschluss des Einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP), oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in (sozialpädagogische:r Assistent:in) mit einem mittleren Bildungsabschluss, oder
  • die Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife, oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft. Ohne den Besuch des 1BKSPs ist in jedem Fall auch ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Voraussetzung, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden, oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Es wird ein Praktikumsplatznachweis benötigt. Der Praktikumsplatz darf maximal 30 Kilometer von der Schule entfernt sein.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen ( B2-Niveau). Zudem muss eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsdium nachgewiesen werden.

Neu: Aufnahme von Bewerber:innen mit an Hochschulen erworbenen Kompetenzen (Studienleistungen)

An Hochschulen erworbene Kompetenzen können an der Fachschule für Sozialpädagogik angerechnet werden, wenn diese dem Anforderungsniveau entsprechen, das im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011 in der jeweils geltenden Fassung beschrieben ist (S. 24, Nummer 4.2 der Rahmenvereinbarung).

Das Studium solle mindestens einem der folgenden Schwerpunkt zuzuordnen sein:

  • Kindheitspädagogik
  • Pädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Psychologie
  • Erziehungswissenschaft
  • Bildungswissenschaften
  • alle Lehramtsstudiengänge (auch Sonderpädagogik)
  • Soziale Arbeit
  • Soziologie
  • Erziehungswissenschaft
  • Bildungswissenschaften
  • alle Lehramtsstudiengänge (auch Sonderpädagogik)
  • Soziale Arbeit
  • Soziologie

Dies ist keine abschließende Aufzählung; eine Einzelfallprüfung ist erforderlich. Der Nachweis erfolgt über eine Immatrikulationsbescheinigung über mindestens zwei Semester im relevanten Studienfach.

Was ist mit Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden?

Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Bei ausländischen Qualifikationen ist ebenfalls als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigungen über mindestens zwei Semester in einem anrechnungsfähigen Studienfach amtlich beglaubigt zu erbringen.

Anmeldung und Kontakt

Ab Januar 2024 melden Sie sich bitte über unsere digitale Anmeldeplattform an. HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik

Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Telefon: 07161/613-106 (Sekretariat: 07161/613-100)

Die Natur will, dass die Kinder Kinder seien,
ehe sie Erwachsene werden.
Wollen wir diese Ordnung umkehren,
so werden wir frühreife Früchte hervorbringen,
die weder Saft noch Kraft haben:
jugendliche Greise und greise Jugendliche.

Jean Jacques Rousseau

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Die Eindrücke der Kindheit wurzeln am tiefsten.

Karl Emil Franzos

Stundentafel
Wochenstunden1. Schuljahr2. Schuljahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionspädagogik22
Deutsch22
Englisch22
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln - fundieren3,54
Erziehung und Betreuung – gestalten3,54
Bildung und Entwicklung - fördern I3,53
Bildung und Entwicklung - fördern II3,55
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben33
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln22
Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern44
2. Wahlpflichtbereich
z. B. Erlebnis, Ernährungs-, Natur- oder Theaterpädagogik, „Forschen und Experimentieren mit Kindern“22
Waldpädagogik22
SUMME3333
3. Wahlbereich
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik33

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Die Schule als Motorikzentrum bietet zusammen mit der Sportschule Ruit die Möglichkeit einen Übungsleitungsschein im Eltern-Kleinkind-Turnen zu erwerben an.

Downloads und Informationen zur Anmeldung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)

Unterlagen und Informationen für die praktische Ausbildung (2BKSP)

Unterlagen und Informationen für die Ausbildung an der Schule (2BKSP)

Erzieher:in werden in Baden-Württemberg