Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) -schulische Erzieher/innenausbildung
Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) - schulische Erzieher/innenausbildung
Sie möchten Erzieherin oder Erzieher werden und Kinder und Jugendliche pädagogisch begleiten? Dann bietet Ihnen die Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) eine vielseitige und praxisnahe Ausbildung. Sie werden darauf vorbereitet, eigenständig Aufgaben in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreuung zu übernehmen – zum Beispiel in:
👶 Kindertagesstätten
🏫 Schulkindbetreuung und Ganztagsschulen
🏠 Stationärer Jugendhilfe / Jugendarbeit
⏱️ Dauer & Aufbau
Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit:
📚 1. und 2. Jahr – Fachschule
Sie besuchen die Fachschule für Sozialpädagogik und verbinden Unterricht mit praktischen Erfahrungen durch Unterricht an der Schule, Tages- und Blockpraktika sowie einem Ferienpraktikum zwischen dem ersten und zweiten Schuljahr.
💼 3. Jahr – Berufspraktikum
Im dritten Jahr absolvieren Sie ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dabei werden Sie von der Fachschule begleitet und sammeln umfangreiche praktische Berufserfahrung.
📌 Wichtig: Das BKSP ist eine Vollzeitschule. In den ersten beiden Jahren haben Sie Schule. Es gelten die Ferienregelungen der Schule. Die genauen Praxiszeiten finden Sie in unserem Praxismodell.
🧑🔧Voraussetzungen
Um an der Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden, benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:
- Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Qualifikation aus einem anderen Bundesland.
- Berufsabschluss als staatlich anerkannte:r Kinderpfleger:in oder sozialpädagogische:r Assistent:in mit mittlerem Bildungsabschluss.
Zusätzlich zu einer der folgenden Optionen muss mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss vorliegen:
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife – ohne 1BKSP ist zusätzlich ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich.
- Mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich mit Praktikum oder Wahlfach Pädagogik/Psychologie.
- Mindestens zwei Jahre kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter (bei Teilzeit verlängert sich die Zeit) mit 6-wöchigem Praktikum.
- Mindestens zwei Jahre Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst kann angerechnet werden).
- Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung mit 6-wöchigem Praktikum.
- Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens drei Jahre mit 6-wöchigem Praktikum.
🌍 Ausländische Bildungsabschlüsse
Bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart erforderlich. Zusätzlich müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (mindestens B2-Niveau).
🏫 Praktikumsplatz
Für die Aufnahme ist immer ein Praktikumsplatz in einer Kindertageseinrichtung erforderlich.
👧 Alter der Kinder: 3–6 Jahre
📍 Entfernung: maximal 30 km von der Schule
Der Praktikumsplatznachweis muss spätestens am Dienstag in der letzten Schulwoche abgegeben werden.
💶 Kosten
📚 Schulgeld und Materialien
Die Schule ist grundsätzlich lehrmittelfrei. Die meisten Unterrichtsmaterialien werden von der Schule bereitgestellt. Kosten können im Einzelfall beispielsweise für Arbeitsmaterialien, Exkursionen oder Ausflüge entstehen.
💰 Ausbildungsvergütung / finanzielle Unterstützung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
🎫 Bildungsgutschein
Eine Förderung über die Agentur für Arbeit ist möglich. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden.
🏦 Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG kann unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 1.019 € monatlich als Vollzuschuss möglich.
💼 Vergütung im Berufspraktikum
Im dritten Ausbildungsjahr schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Das Berufspraktikum wird nach den geltenden tariflichen Bestimmungen vergütet. Die Vergütung liegt bei etwa 1.877 € monatlich.
🎓 Ihr Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher sowie die Hochschulzugangsberechtigung in BW inklusive dem "Bachelor Professional". Damit können Sie eigenverantwortlich in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Durch den Besuch von Zusatzunterricht in den ersten beiden Schuljahren können Sie die bundesweit gültige Fachhochschulreife erlangen.
🚀 Und danach?
Der Abschluss bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten:
👩🏫 Direkt in den Beruf
Sie können direkt als Erzieher arbeiten und beispielsweise in einer Kindertagesstätte, Ganztagsschule oder Jugendhilfeeinrichtung tätig sein.
🎓 Studium
Mit dem Abschluss können Sie in Baden-Württemberg auch ein Studium aufnehmen.
Mögliche Studienrichtungen sind beispielsweise: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik oder
Pädagogik.
Ein Studium ist je nach Voraussetzungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder der DHBW möglich. Einige Hochschulen erkennen Teile der Erzieherausbildung an.
📈 Weiterqualifizierung
Auch beruflich können Sie sich weiterentwickeln – beispielsweise für: Leitungsfunktionen, Fachberatung und spezielle pädagogische Arbeitsfelder.
🌟 Viele Wege – ein Beruf mit Zukunft
Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher verbindet Praxis, Pädagogik und persönliche Entwicklung. Sie eröffnet Ihnen den direkten Einstieg in einen vielseitigen sozialen Beruf und gleichzeitig Möglichkeiten für Weiterbildung, Spezialisierung und Studium.
Anmeldung und Kontakt
Die Anmeldung für die Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) erfolgt direkt über unsere digitale Anmeldeplattform.
💻 1. Online anmelden
👉 Hier geht es zur digitalen Anmeldung
Anmeldeschluss: 1. März im laufenden Schuljahr
Die Schule bearbeitet Ihre Anmeldung. Sie erhalten Mitte März eine Rückmeldung.
📌 Bewerbungen nach dem 1. März werden berücksichtigt, sofern noch Schulplätze verfügbar sind. Wir informieren Sie zeitnah.
🏫 2. Praktikumsplatz nachweisen
Sie können sich auch dann anmelden, wenn der Praktikumsplatz noch nicht feststeht. Der Praktikumsplatznachweis muss spätestens amMittwoch, 28.07.2027 bei der Schule eingereicht werden.
🎓 3. Abschlusszeugnis
Liegt Ihr Abschlusszeugnis bei der Anmeldung noch nicht vor, reicht zunächst eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Das beglaubigte Abschlusszeugnis reichen Sie bitte so bald wie möglich nach.
☎️ Fragen zur Bewerbung?
Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Julia Wockel
Abteilungsleiterin Sozialpädagogik
📧 E-Mail: julia.wockel@schule.bwl.de
☎️ Sekretariat: 07161 / 613-100
☎️ Durchwahl: 07161 / 613-106
Über den QR-Code gelangen Sie direkt zum Bewerbungsformular

Unterlagen zur praktischen Ausbildung / Vorlage Praktikumsplatznachweis
Weitere Dokumente und Informationen zum Download (2BKSP)
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Unterrichtszeiten in der Abteilung Sozialpädagogik
Adobe PDF Dokument (PDF)
214,77 kB -
Flyer Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) an der JvLS
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,31 MB -
Stundentafel Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
Adobe PDF Dokument (PDF)
56,08 kB -
Vorlage für das Berufspraktikum an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP3) - die Vorlage muss mit dem Anschreiben der Schule und den Informationsblättern in der Einrichtung abgegeben werden.
Word Dokument (DOCX)
78,72 kB -
Praktikumsplatznachweis für das zweite Ausbildungsjahr an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP2)
Word Dokument (DOCX)
67,19 kB -
Infoflyer Erzieher in Baden-Württemberg
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,99 MB -
Jugendarbeitsschutzgesetz
Adobe PDF Dokument (PDF)
2,03 MB