Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
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Präsenz- und Fernunterricht ab dem 01.03.2021 an der Justus-von-Liebig-Schule
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Trägertreffen Abteilung Sozialpädagogik am 23.02.2021 verlegt
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Auf die Plätze, fertig, los ... Bewerben für das Schuljahr 2021/22
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ÄNDERUNG - Infoabend Abteilung Sozialpädagogik am 14.01.2021, bitte beachten Sie unsere Informationen
Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, anbei erhalten Sie einen Überblick über unsere Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP). Wenn Sie mehr Informationen benötigen, oder individuelle Fragen haben, kommen Sie bitte zu unseren Infoabenden oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Ziele
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik ist eine "Breitbandausbildung". Diese befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in vielen verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen eigenverantwortlich zu übernehmen, z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, bei der stationären Jugendhilfe, in der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit. Darüber hinaus wird durch Zusatzunterricht und Zusatzprüfung der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Bei erfolgreichem Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Teile der Erzieherausbildung können auf das Studium der Sozialen Arbeit angerechnet werden und verkürzen die Studienzeit. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Studieneinrichtung auf.
Zielgruppe
In der Regel Schülerinnen und Schüler mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und zusätzlich dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Daneben gibt es weitere Zugangswege, diese sind unter Aufnahmevoraussetzung zu finden.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) mit entsprechenden Praktika und ein durch die Fachschule begleitetes einjährigem Berufspraktikum / Anerkennungsjahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die dem Tätigkeitsfeld der Erzieherin/ des Erziehers entspricht.
Prüfungen
Am Ende der schulischen Ausbildung findet eine schriftliche Prüfung statt. Daneben wird eine Facharbeit erstellt und darüber ein Fachgespräch durchgeführt. Zudem wird mindestens eine mündliche Prüfung durchgeführt. Am Ende des einjährigen Berufspraktikums findet ein Kolloquium statt. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.
Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für die Fachschulausbildung besteht die Fördermöglichkeit des elternunabhängigen Aufstiegs-BAföG. Auch besteht unter Umständen eine Förderung durch Bildungsgutscheine über die Agentur für Arbeit. Bitte nehmen Sie mit den entsprechenden Stellen persönlich Kontakt auf.
Abschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Erzieher, optional Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt an der Justus-von-Liebig-Schule. Bitte füllen Sie den unter Downloads zur Verfügung gestellten Anmeldebogen aus und legen Sie eine beglaubigte Abschrift oder Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses bei.
Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt vorläufig eine Kopie des Halbjahreszeugnisse. Bitte legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor. Gleiches gilt für den Praktikumsnachweis. Dieser muss spätestens zum Tag der offiziellen Schüleraufnahme an der Schule vorliegen
Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Schulleitung. Sie werden zeitnah nach Eingang Ihrer Anmeldung schriftlich informiert.
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 8. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:
(1) Nr. 1 die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasium im achtjährigen Bildungsgang
und
Nr. 2 der erfolgreiche Abschluss eines einjährigen Berufskollegs Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
und
Nr. 3 der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht.
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen (1) Nr. 1. und 3. erfüllen
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs.2 Nr. 1-3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder eine mindestens einjährige abgeschlossen Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde, oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, können angerechnet werden.
Weitere Möglichkeiten einer Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) sind möglich, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (mindestens B2-Zertifikat)
Kontakt
Bei individuellen Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt über Email oder Telefon aufnehmen.
Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Telefon: 07161/613-106
Weiterführunde Informationen zur Erzieherausbildung finden Sie im BERUFNET der Bundesagentur für Arbeit.
Filmbeispiel (bitte anklicken)

Die Natur will, dass die Kinder Kinder seien,
ehe sie Erwachsene werden.
Wollen wir diese Ordnung umkehren,
so werden wir frühreife Früchte hervorbringen,
die weder Saft noch Kraft haben:
jugendliche Greise und greise Jugendliche.
Jean Jacques Rousseau
.........................................................................
Die Eindrücke der Kindheit wurzeln am tiefsten.
Karl Emil Franzos
Stundentafel | ||||
Wochenstunden | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | ||
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1. Pflichtbereich | ||||
1.1 Fächer | ||||
Religionspädagogik | 2 | 2 | ||
Deutsch | 2 | 2 | ||
Englisch | 2 | 2 | ||
1.2 Handlungsfelder | ||||
Berufliches Handeln - fundieren | 3,5 | 4 | ||
Erziehung und Betreuung – gestalten | 3,5 | 4 | ||
Bildung und Entwicklung - fördern I | 3,5 | 3 | ||
Bildung und Entwicklung - fördern II | 3,5 | 5 | ||
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben | 3 | 3 | ||
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 2 | 2 | ||
Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern | 4 | 4 | ||
2. Wahlpflichtbereich | ||||
Freizeitpädagogik | 2 | 2 | ||
Sportpädagogik | 2 | 2 | ||
Waldpädagogik | 2 | 2 | ||
SUMME | 33 | 33 | ||
3. Wahlbereich | ||||
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife | ||||
Mathematik | 3 | 3 |
Entsprechend dem Angebot der Schule wählt die Schülerin/der Schüler ein Wahlpflichtfach aus.
Downloads zur Anmeldung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
Aktuelle Praxishandreichungen (2BKSP)
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Praxishandreichung Schuljahr 2020/21 (2BKSP1)
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,06 MB -
Praxishandreichung Schuljahr 2020/21 U3 (2BKSP2)
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,17 MB -
Praxishandreichung Schuljahr 2020/21 Ü6 (2BKSP2)
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,08 MB -
Praxishandreichung Schuljahr 2020/21 (2BKSP3)
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,05 MB
Weitere Informationen und Dokumente zum Download (2BKSP)
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Praxismodell der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)
Adobe PDF Dokument (PDF)
394,61 kB -
Antrag Genehmigung Praxisstelle Berufspraktikum (2BKSP3)
Word Dokument (DOCX)
151,21 kB -
Vorlage Praxisbeurteilung Anleiterinnen und Anleiter (2BKSP)
Word Dokument (DOCX)
56,67 kB -
Info-Flyer zum Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP)
Adobe PDF Dokument (PDF)
103,15 kB