Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz - praxisintegriert (BFSAIT)

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, anbei erhalten Sie Informationen über unsere Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz praxisintegriert. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, oder individuelle Fragen haben, kommen Sie bitte zu unseren Infoabenden oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Ziele
Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KitaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss und Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen in Deutschland anerkannten Hauptschulabschlusses.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.500 Stunden. Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.

Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht. Auch für Verbrauchsmaterialien (Nahrungszubereitung u.a.) können geringe Kosten entstehen. Es besteht unter Umständen eine Förderung durch Bildungsgutscheine über die Agentur für Arbeit. Bitte nehmen Sie mit den entsprechenden Stellen persönlich Kontakt auf. Weitere Informationen finden Sie HIER

Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Abschluss
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin" oder "Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent". Ebenso kann die Zuerkennung eines dem mittleren Bildungsstand gleichwertigen Bildungsabschlusses erfolgen, weitere Informationen finden Sie hier: Downloadbereich. Mit dem Berufsfachschulabschluss und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP oder 3BKSPIT) erfüllt.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist
1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestes 3,0 (befriedigend). Im Fach Deutsch muss ebenfalls mindestens die Note 3,0 (befriedigend) erreicht werden.
oder
2. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
und
3. zudem benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind für den Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (mindestens B1-Zertifikat). Weitere Informationen finden Sie HIER

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt an der Justus-von-Liebig-Schule. Bitte füllen Sie den unter Downloads zur Verfügung gestellten Anmeldebogen aus und legen Sie eine Abschrift oder beglaubigte Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses bei. Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden. Mitte März erhalten Sie Rückmeldung von uns. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor. Für die Aufnahme an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) ist zudem die Vorlage eines Ausbildungsvertrages erforderlich.

WEITERE INFORMATION FOLGEN, SOBALD UNS DIESE VORLIEGEN, EINE ANMELDUNG IST NOCH NICHT MÖGLICH.

Kontakt
Bei individuellen Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt über Email oder Telefon aufnehmen.

Julia Wockel
Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Telefon: 07161/613-106